Reiserücktrittversicherung


Sie freuen sich bereits auf Ihren wohlverdienten Urlaub? Doch leider erkranken Sie kurz vor Abreise an einem Grippevirus und müssen die Reise absagen. Gut, wer in solch einem Fall eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, denn die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornogebühren Ihres Reiseveranstalters, wenn Sie unvorhergesehen die Reise aus einem der folgenden Gründen nicht antreten können:
  • Tod, schwerer Krankheit oder unerwartete schwere Erkrankung
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität
Wir informieren Sie gerne genauer über die Reiserücktrittsversicherung! Fordern Sie jetzt einfach über unser Kontaktformular Ihr persönliches Vergleichsangebot an – natürlich kostenlos und unverbindlich!

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